Aufgrund der Corona-bedingten Beschränkungen gelten besondere Regeln: INFORMATION
Kurkarte:
Thermalbad 5 Stunden: Bei Zeitüberschreitung wird eine Zeitverlängerung von 30 Minuten gewährt.
Regelung für Babys und Kinder:
Freier Thermeneintritt für Babys und Kleinkinder bis 2,9 Jahre. Der Aufenthalt im Thermalwasser sollte möglichst vermieden werden bzw. sehr kurz sein. (Eine Mitnahme ins Heißwasserbecken 42° C ist nicht gestattet!) Bitte achten Sie darauf, dass keine Verschmutzung entsteht. Es obliegt den Erziehungsberechtigen, auf das Wohl und die Unversehrtheit der von ihnen begleiteten Kinder zu achten. Die Therme Eins übernimmt dafür keine Haftung. Kinderpreis: ab 3 bis 14,9 Jahre
Frühschwimmerkarte:
Die Aufenthaltsdauer beträgt 90 Minuten. Bei Zeitüberschreitung gilt der "5 Stunden Therme" Tarif.
Regelung für Schwerbehinderte in der THERME EINS:
Thermengäste mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% erhalten beim Kauf einer 5-Stunden-Karte eine Zeitverlängerung. Dies gilt auch für Gäste mit z.B. einem österreichischen oder tschechischen Ausweis. Diese Regelung gilt bei einem eingetragenen Kennzeichen "B" auch für die Begleitperson. Bei eingetragenen Kennzeichen "H" oder "BL" erhält die Begleitperson, wenn sich die Person nur um den Behinderten kümmert, freien Eintritt.
Diese Regelung gilt nur für den THERMENBEREICH (bis 31.12.2022, Änderungen vorbehalten).